Hartmut Richter
Meine Themen

Ausbildung der Polizei verbessern

 
             
                                           
 
 
Unsere Polizisten erschießen Menschen ohne Not.
 
Ich habe den Eindruck, dass unsere Polizisten häufig bei kritischen Einsätzen alternative Handlungsmöglichkeiten - außer Schusswaffengebrauch - nicht in Betracht ziehen. Vor dem Erschießen eines Menschen aus Notwehr gibt es für mich die folgenden Möglichkeiten: Sich zurück ziehen, abwarten, in Deckung gehen, Schild mitführen, Schutzwesten tragen gegen Messerstecher, Taser oder benutzen von Schlagstöcken und anderen abstandsgebenden Sachen wie Stühle oder Besen.
 
 
Ein polizeibekannter, geistesgestoerter Mann wurde in Wiesloch erschossen.
Am 4. Juli 2012 wurde in Wiesloch in der Fußgaengerzone ein geistesgestoerter Mann von 2 Polizisten erschossen. Der Mann hatte in der Fussgaengerzone mehrere Personen mit dem Messer bedroht, ohne dass jemand zu Schaden gekommen wäre. Als nach einiger Zeit die verstaendigte Polizei anrueckte, war immer noch niemand zu Schaden gekommen. Die 2 Polizisten naeherten sich ihm und forderten ihn auf, das Messer wegzulegen. Das tat der Mann nicht. Er naeherte sich den Polizisten. In einem Abstand von 2 Metern haben die beiden Polizisten den Mann mit mehreren Schuessen getoetet.

Der Mann war der Stadtverwaltung bereits bekannt. 

Kreuzfeuer in Polizeirevier
Am 7. Juni 2013 wurde ein dreiundsiebzigjähriger Mann, der mit einem Messer bewaffnet war, auf der Polizeiwache in Starnberg von 3 Polizisten mit 7 Schüssen (1 Kopfschuß!) erschossen.

 

In Berlin wurde am 28. Juni 2013 im Neptunbrunnen ein geistig gestörter Mann von einem Polizisten ohne Not erschossen. Der Mann saß nackt in dem großen Brunnen und war dabei sich Verletzungen mit einem Messer zuzufügen. Passanten verständigten die Polizei in der Hoffnung, dass dem Mann geholfen werden könne.

Wie in dem damals veröffentlichten Video zu sehen war, kamen viele Polizisten - mehr als vier - zu dem Brunnen. Einer von ihnen stieg mit vorgehaltener Pistole über den kniehohen Rand des Beckens und näherte sich dem blutüberströmten Mann. Der stand auf und taumelte - das Messer in der Hand haltend - auf den Polizisten zu. Der blieb stehen und forderte den Mann mehrmals auf, das Messer wegzulegen. Als der dieser Aufforderung nicht nachkam, bewegte sich der Polizist rückwärts auf den Beckenrand zu. Der Abstand zwischen den Beiden war gleichbleibend - etwa zwei Armlängen. Als der Polizist mit einem Bein rückwärts über den Beckenrand stieg schoss er auf den nackten Mann. Der taumelte und brach zusammen.
Später wurde sein Tod festgestellt.          

 Endlich tot - mit Hilfe der Polizei!
Und am 11. November 2013 wurde ein Mann in Stuttgart, der mit einer Schreckschusspistole rumgeballert hatte, auch von Polizisten erschossen. Ich schäme mich dafür, dass als Motiv für die Aktion dieses Mannes, die Absicht sich töten zu lassen (suicide by cop), ernsthaft in Deutschland diskutiert werden kann. Hat unsere Polizei einen solch ruinierten Ruf in der Öffentlichkeit?
Es ist unerträglich, dass bei uns Zustände wie in den USA auch nur andeutungsweise geduldet werden!

Todesschüsse in NRW
Juni 2014: In Heinsberg erschießen Polizisten einen 75-Jährigen, nachdem dieser mit einem Messer auf sie losgegangen war und drei Beamte verletzt hatte.
August 2015: In Oberhausen erschießt ein Beamter im Polizeipräsidium einen Mann. Der habe mit einem Messer zunächst einen anderen Mann verletzt und danach Beamte angegriffen.
Januar 2015: In Gelsenkirchen erschießt ein Polizist einen Mann in dessen Wohnhaus. Die Beamten waren gerufen worden, weil der Mann sich mit einer Schusswaffe das Leben nehmen wollte (Suizidabsicht). Als er diese auf einen Polizisten richtet, wird er getötet.

 
Todesschüsse in Naumburg 

Wieder wurde ein Mann von einem Polizisten erschossen. Am 29. Oktober 2015 nachts gegen 4 Uhr auf der Straße vor einer Spielhalle in Naumburg. Nach Aussage von Herrn Wolf Ladebeck (mdr Sachsen-Anhalt „heute“) von der Deutschen Polizeigewerkschaft könnte der Mann noch leben wenn die Polizei mit Tasern ausgerüstet wäre.     

 

Unabhängig von allen Überlegungen wie im Einzelnen bei all diesen sehr traurigen Fällen etwas hätte besser gemacht werden können, bleibt die bedauerliche Tatsache, dass in den letzten Jahren vermehrt hilflose bzw. verwirrte Menschen von unserer Polizei erschossen werden. 
  
Es kommt auch zu oft vor, dass (vermutete) Straftäter von hinten (in den Rücken) durch Polizisten erschossen werden.

Todesschuss in den Rücken

Schon wieder: Am Montag, dem 2. November 2015 wurde ein Mann in Gronau von einem Polizisten durch einen Schuss in den Rücken getötet. Der Mann hatte zuerst in der Innenstadt heftig mit seiner Ex-Frau gestritten, so dass Passanten die Polizei riefen. Die Beamten schlichteten zunächst den Streit und der Mann gab da freiwillig sein Taschenmesser ab. Später entbrannte der Streit erneut und wieder kam eine Polizeistreife. Der Getötete soll dann mit einem anderen Messer auf seinen Cousin und einen Polizeibeamten losgegangen sein. Aufforderungen des Polizisten, stehenzubleiben, habe er nicht befolgt. Der Beamte habe darauf zweimal geschossen; einmal traf er in den Arm und beim zweiten mal in den Rücken.

Durchschnittlich werden in Deutschland jedes Jahr etwa sieben Menschen durch Polizeikugeln getötet. Eine Recherche des Rundfunks Berlin Brandenburg aus dem Jahr 2014 ergab, dass es sich nur bei einem kleinen Teil der Getöteten um Schwerverbrecher handelt.
Etwa zwei Drittel waren psychisch krank oder verwirrt (SZ.de 27.5.2014).

Ein guter Artikel zu dem Thema findet sich unter: http://www.sueddeutsche.de/
panorama/tod-durch-polizeikugeln-wenn-polizisten-schiessen-statt-helfen-1.1975656


Statistiken über die Todesschüsse in den Jahren 1998 bis 1999 sind betrübliches Zeugnis für den leichtfertigen Umgang von Polizisten mit der Pistole.
Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen
Otto Diederichs http://www.cilip.de/ausgabe/67/schuss.htm

Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine Übersicht über die Jahre 1988-1997;
Norbert Pütter; Bürgerrechte & Polizei 62 (1/99) http://www.cilip.de/ausgabe/62/waffen.htm


Die Konsequenz aus diesen Beobachtungen ist für mich, dass den normalen Streifenpolizisten die Pistolen entzogen werden. Nur nach ganz besonderer Qualifizierung sollen Polizisten eine Waffe tragen dürfen. Eine solche Qualifizierung besaßen meines Erachtens die an den oben genannten Tötungen beteiligten Polizisten nicht.


 
Die Ausbildung und die Ausstattung der Polizei verbessern.

Ich finde es unabdingbar, dass die Polizeiführung Strategien entwickelt und ihren Beamten vermittelt, die es unmöglich machen, dass Diebe auf der Flucht von hinten erschossen werden. Geistesgestörte sowie Selbstmörder müssen als solche erkannt und demnach mit einer Sonderbehandlung gesichert werden. Die gewöhnliche Ansprache durch Polizisten wie "Legen Sie die Waffe nieder" (Messer-Wiesloch, Messer-Starnberg, Messer-Neptunbrunnen-Berlin; Schreckschußpistole Stuttgart) ist in solchen Fällen - für jeden offensichtlich - sinnlos. Polizeiausbildung, die sowas vermittelt, hat ihren Auftrag verfehlt. Die Androhung des Schußwaffengebrauchs als einzige Gewaltdrohung durch unsere Polizisten entspricht oftmals nicht der Konfliktsituation (... mit Kanonen auf Spatzen schießen). Es könnten Schutzwesten gegen Messerstecher getragen, und es könnten (elektrisierende) Schlagstöcke bzw. andere abstandsgebende Geräte mitgeführt werden.

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Die Staatsanwaltschaft hat in den ersten drei oben aufgeführten Fällen das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die schießenden Polizisten angeblich in einer Notwehrsituation handelten.
 
Im Allgemeinen ist die Verzahnung der Staatsanwaltschaft mit der Polizei unabdingbar, aber bei der Aufklärung von Straftaten durch unsere Polizisten selbst unglücklich und einer objektiven Bearbeitung hinderlich. Ein Amt, etwa so wie der Wehrbeauftragte des Bundestages, der nicht der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei zugeordnet sein dürfte,  ist erforderlich.
 
 
Ich befürworte die Veröffentlichung von privaten Videoaufnahmen im Internet über Polizeieinsätze. Nur über eine öffentliche Diskussion kann z.Zt. eine Verbesserung in Gang gesetzt werden. Polizeiführung, Staatsanwaltschaft und Politiker sehen anscheinend keinen Handlungsbedarf.


 
Von Rheinland-Pfalz lernen !

Im April 2015 wurde in Grünstadt / Rheinland-Pfalz (RP) ein Mann von einem Polizisten erschossen. Wieder einmal war ein Messer der Grund für die tödlichen Schüsse. Wieder einmal war die Polizei nicht auf die Abwehr dieser vergleichsweise überschaubaren Bedrohung eingestellt.

Es ist unbedingt erforderlich, dass unsere Polizisten für die Abwehr einer Bedrohung mit einem Messer ausgebildet und mit geeignetem Gerät zur Abwehr ausgerüstet werden.
Dabei scheint es in RP eine vergleichsweise gute Ausbildung der Polizei zu geben, denn dort werden viel weniger Menschen durch den Schußwaffengebrauch von Polizisten geschädigt als in Baden-Württemberg (BW) oder Hessen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kriminalität - ausgedrückt durch die Zahl der vor Gericht Verurteilten - gab es in Rheinland-Pfalz nur zwei Drittel so viel durch Schusswaffengebrauch von Polizisten Verletzte wie in BW und sogar nur ein Viertel so viel wie in Hessen.

Den ersten Toten seit 2009 gab es in RP im April 2015. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kriminalität - ausgedrückt durch die Zahl der vor Gericht Verurteilten - gab es in BW doppelt so viele und in Hessen sogar fünfmal so viele Tote.
    


Endlich: Seit Februar 2017 testet die Polizei in Berlin den Einsatz von Tasern.
Viele der oben aufgeführten Todesfälle hätten m.E. mit dieser Waffe durch die Polizei verhindert werden können.

 


 

Wehrhafte Polizei – Taser auf dem Vormarsch

In Deutschland sind die Elektroschocker weiter umstritten. Polizeiverbände fordern, die Benutzung der Taser auszuweiten. In vielen Bundesländern laufen entsprechende Pilotprojekte, in anderen gehört der Taser mittlerweile in jeden Streifenwagen – ein Überblick (April 2021).

Sieben Meter weit können die Pfeile sogenannter Distanzelektroimpulsgeräte, umgangssprachlich Taser, fliegen, bevor sie ihr Opfer treffen und sekundenlang unter Stromstöße setzen. In den USA gehören Taser längst zum Repertoire der Polizei dazu. Auch deutsche Sondereinsatzkommandos verfügen schon seit Jahren über Taser. Nun finden die umstrittenen Geräte immer mehr auch Einzug in den Streifendienst. In Rheinland-Pfalz ist seit diesem Frühjahr (2021) jeder Streifenwagen mit einem Taser ausgestattet. Im Saarland und in Hessen werden die Elektrogeräte im Streifendienst eingesetzt. In NRW soll demnächst eine Testphase für Taser im Streifendienst beginnen, in Brandenburg und Berlin läuft sie bereits, und auch die Bundespolizei testet die umstrittenen Geräte seit Ende 2020 an drei deutschen Bahnhöfen.

 

Seit mehr als vier Jahren sind in Berlin 26 Taser im Einsatz. Fünfmal wurden sie bisher gegen Menschen eingesetzt. Siebenmal reichte bereits die Androhung des Einsatzes aus, um die polizeiliche Situation zu lösen, sagte ein Sprecher der Polizei Berlin. Meist ging es bei den Situation darum, Selbsttötungen zu verhindern oder Angriffe mit vordringlich Stichwaffen auf Polizeibeamte abzuwehren. Wird ein Mensch von den beiden Sensoren des Tasers getroffen, setzt dieser für fünf Sekunden die Längsmuskulatur des Körpers unter Strom. Der Mensch ist handlungsunfähig, hat starke Schmerzen. Er hat keine Kontrolle mehr über seine Bewegungen, oft stürzt er.


 

Hohe abschreckende Wirkung

 

Ginge es nach der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der kleineren Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wären die Geräte bald Standard in jedem Streifenwagen. „Taser schließen die Lücke zwischen Schusswaffe, Pfefferspray und Schlagstock“ , sagt der stellvertretende GdP-Vorsitzende Michael Mertens. Bedenken, dass die Taser den Betroffenen gesundheitlich schaden können, hat er nicht. Im Gegenteil: „Es schützt die Kollegen und schone das Gegenüber“, sagt Mertens. Studien hätten gezeigt, dass schon die Androhung des Tasereinsatzes oft dazu führe, dass Angreifer ihr Vorhaben aufgäben. „Egal, wie jemand drauf zu sein scheint, er weiß, der Tasereinsatz wird für ihn unangenehm.“ Allein die Gefahr, dass sich die Person durch einen Sturz verletze, sei nicht auszuschließen, sagt Mertens. Aber die Alternativen seien oftmals auch nicht schonender.

 

DPolG-Chef Rainer Wendt hat den Taser schon am eigenen Leib ausprobiert. „Mal eine Sekunde lang, das hat mir gereicht, das will ich nicht wieder machen.“ Auch er lobt die abschreckende Wirkung des Tasers. ...


 

Testphasen enden teils dieses Jahr

 

Noch dieses Jahr wird der Berliner Probelauf enden und danach darüber entschieden werden, ob man die Schockgeräte weiter einsetzen und Polizeistreifen flächendeckend damit ausstatten wird. In Bayern hat man sich nach eine Testphase zwar für den Taser, aber gegen dessen Einsatz im Streifendienst entschieden. Hier sollen nur die Einsatzeinheiten der Landespolizei landesweit damit ausgestattet werden. Der Taser „soll grundsätzlich nur im Viererteam eingesetzt werden, um beim Betroffenen weitere Verletzungen zu verhindern und insbesondere auch die eingesetzten Polizisten durch schnelle Zugriffsmöglichkeiten bestmöglich zu schützen“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im November vergangenen Jahres

 

In Brandenburg, bei der Bundespolizei und in Nordrhein-Westfalen sollen die Pilotprojekte Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres enden. Dann steht dort die Entscheidung über den Taser an.

 


Nadine Wolter 17.4.21

 

https://www.rnd.de/politik/wehrhafte-polizei-taser-auf-dem-vormarsch-3LYWGA6H2NCQLHUWUHIVTIC5DY.html


 

 

Die schwachen Argumente dagegen

 

Von den Gegnern gegen die Bewaffnung der Streifenpolizisten mit Tasern wird angeführt, der Taser sei gefährlich. Außerdem müsse die Benutzung der Waffe regelmäßig geübt werden. Das könne nicht gewährleistet werden. Und es könne ohnehin nicht definiert werden wann der Taser der Schusswaffe vorzuziehen sei.


 

Zitate:
«Taser sind keine harmlosen Waffen», sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag Katharina Schulze. «Die Risiken dieser Elektroimpulswaffe sind noch völlig unzureichend untersucht. Gerade Ältere, Kinder, Schwangere und Herzkranke sind besonders gefährdet, wenn der Taser die Muskeln verkrampft.»

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-stattet-polizei-mit-elektroschockern-aus-gruene-warnen,SG1qiLn


Die Grünen im Landtag hingegen zeigten sich der Erprobung von Tasern durch Polizisten gegenüber skeptisch und verwiesen darauf, dass man für die Ausstattung und Sicherheit der Polizei viel getan habe - etwa mit der Einführung der Bodycams. ... Aber: „Den Weg der CDU, die Polizei mit immer gefährlicheren Geräten und Waffen auszustatten, gehen wir nicht mit“, wird Uli Sckerl, innenpolitische Sprecher der Grünen, von der dpa zitiert. „Vielmehr sei es wesentlich, für eine präsente Polizei auf den Straßen zu sorgen und die Einstellungsoffensive fortzusetzen.“

 

https://www.bw24.de/stuttgart/baden-wuerttemberg-polizei-waffe-taser-sicherheit-beamte-cdu-gruene-gewalt-stuttgart-ausschreitungen-sicherheit-90104669.html


 

Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion und ausgebildete Polizeibeamtin, hält Taser für ein „sehr gefährliches Werkzeug“, das für den Einsatz von Spezialkräften gerechtfertigt sei, weil diese die Handhabung häufiger trainierten. „Wie soll regelmäßiges Training im Streifendienst funktionieren?“, fragt Mihalic. Zudem verweist sie auf Fälle aus anderen Ländern, bei denen nach dem Einsatz von Tasern Menschen gestorben seien. ... Auch vom Nutzen der abschreckenden Wirkung der Taser ist Mihalic nicht überzeugt. „Polizisten tragen eine Pistole am Gürtel, warum soll da ein Taser abschreckender sein?“

 

https://www.rnd.de/politik/wehrhafte-polizei-taser-auf-dem-vormarsch-3LYWGA6H2NCQLHUWUHIVTIC5DY.html


... Diesen Beispielen will Strobl (2017) jedoch nicht folgen. Im Südwesten soll der Einsatz ausschließlich dem Spezialeinsatzkommando vorbehalten bleiben, denn dessen Kräfte seien „im Taser-Einsatz besonders geschult“, wie es im Innenministerium heißt. Eine pauschale Aussage, wann ein Taser der Schusswaffe vorzuziehen sei, sei ohnehin nicht möglich, denn der Einsatz hänge immer vom konkreten Einzelfall ab.

 


Zudem hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags festgestellt, dass der Taser-Einsatzes bei der Bundespolizei unzulässig ist, da dafür das nötige Gesetz fehle. Da es sich um einen „Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“ handle, sei eine gesetzliche Regelung grundsätzlich notwendig.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.was-bringt-die-neue-waffe-zwischen-pistole-und-schlagstock.2d11f3e8-bbd9-4fd3-abad-141515b84cd1.html


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